Im Rahmen der Sexualbegleitung wollen wir im pädagogischen Sinne Menschen befähigen, Gefühle zu entwickeln, zu zeigen und gegebenenfalls auch auszuleben. Themen wie Kontaktaufnahme, Flirten zwischen zwei Menschen, Verliebtheit, Beziehungswunsch, Nacktheit, Lust sind ganz normale Dinge, die eigentlich Jeden beschäftigen. Daher ist erst einmal nichts dagegen einzuwenden, wenn sich ein Betroffener verliebt. Es ist ja schön, wenn man das Gefühl der Verliebtheit erleben kann. Aber: Die Sexualbegleitung ist eine zugewandte Beziehung im gebuchten Zeitrahmen, Kontakte darüber hinaus sind nicht gewollt. Wenn sich ein Betroffener also verliebt, muss er damit leben, dass seine Liebe unerwidert bleibt. Wir sind aber der Auffassung, dass es zu den persönlichen Erfahrungen auch gehören darf, dass man Liebeskummer erleben kann.
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Allgemein