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In der Sexualbegleitung geht es nicht um „müssen“ müssen. Von beiden Seiten nicht. Nähe und Zugewandtheit sind nicht an Nacktheit gebunden. Man bedenke, wie wohltuend es sein kann, wenn man auch einfach nur gehalten wird. Das ist übrigens auch Teil der Kuscheltherapie. Der Grundgedanke ist, dass sich jeder Mensch im Rahmen seiner Möglichkeiten wohlfühlen soll. Was das ist und wie weit das geht, entscheiden ausschließlich Sie ohne Druck oder Zwang.

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Das Erstgespräch dient dazu, heraus zu finden, ob wir uns sympathisch sind. Ob Vertrauen gefasst werden kann. Sollten Sie sich – oder wir uns miteinander – nicht wohlfühlen, kann und darf die Begegnung beendet werden. Nicht genutzte Zeit wird auch nicht berechnet, gegebenenfalls fallen Fahrtkosten an.

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Nein, auf keinen Fall! Eine Sexualbegleitung soll Ihnen guttun. Persönliche Grenzen müssen von uns eingehalten werden. Daher passiert auch nichts, wozu Sie nicht explizit den Auftrag gegeben haben. Wenn Sie beispielsweise nicht umarmt werden wollen, würden wir nie diese persönliche Grenze ignorieren.

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Ja, wir würden als Mentoren zur Seite stehen. Gemeinsam können wir schauen, welcher Club/welche Veranstaltung geeignet erscheint und im Club die erforderliche Sicherheit vermitteln. Gerne sondieren wir auch vorab, ob der Club für die individuelle Behinderungsform barrierefrei ist oder ob wir andere Lösungen für Sie finden können.

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Nein, das wollen wir nicht! Bei vielen Menschen besteht häufig die Befürchtung, dass ein Begleiter sich doch nur selbst an dem Geschehen beteiligen möchte. Dem ist nicht so! Es ist für uns essentiell und wichtig, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, so dass sich niemand von unserer Anwesenheit gestört fühlen muss. Es geht bei unserer Anwesenheit ausschließlich um Hilfestellung und die Sicherheit, dass wir als Unterstützende ausschließlich im Hintergrund bleiben und nur auf Anforderung assistierend zur Seite stehen.

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Nein, eine Behinderung ist keine Voraussetzung für einen Besuch einer Sexualbegleitung. Auch Senioren mit Wunsch nach Körperlichkeit können ebenso anfragen wie Menschen mit extremer Schüchternheit, Menschen, die noch nie Sexualität erlebt haben oder Menschen, die sich nach Missbrauchserfahrungen wieder in einem geschützten und verständnisvollen Rahmen mit Nähe und Körperlichkeit auseinandersetzen wollen.

Interessen von Menschen ohne Merkmale wie Alter, Behinderung, Krankheit, Schüchternheit, Missbrauch etc., die ausschließlich sexueller Natur sind, wollen wir uns nicht annehmen. Hierzu sind bitte klassische Prostitutionsdienstleistungen Dritter anzufragen.

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Selbstverständlich kann auch ein Paar Sexualbegleitung in Anspruch nehmen. Häufig bestehen ganz viele Fragen rund um Liebesbeziehungen, Partnerschaft, Emotionen und Gefühle oder gemeinsame Sexualität, die man sonst niemandem stellen kann oder will. Sexualbegleitung unterstützt und berät Paare daher auch in der gelebten Partnerschaft in ganz vielen Lebensbereichen.

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Nacktheit in öffentlicher Umgebung ist vielen Menschen unbekannt oder unangenehm. Ein Sexualbegleiter hilft auch hier, in einen natürlichen Umgang mit sich und seinem Körper zu kommen. Daher können Saunabesuche durchaus ein möglicher Bestandteil einer Begleitung sein.

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Eigentlich hat jeder Mensch Wünsche, Träume und Phantasien – ganz unabhängig von seinen körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Häufig trauen sich die Menschen aus Scham aber nicht, sich einem Partner oder einem anderen Menschen zu öffnen. Gerade die Sexualbegleitung, die ja auch zu einer sexuellen Befähigung anleiten soll, bietet sich an, eigene Träume und Phantasien zu äußern. Ob und was man davon wie umsetzen kann, ist eine individuelle Betrachtung zwischen dem Betroffenen und dem Begleiter.

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Im Rahmen der Sexualbegleitung wollen wir im pädagogischen Sinne Menschen befähigen, Gefühle zu entwickeln, zu zeigen und gegebenenfalls auch auszuleben. Themen wie Kontaktaufnahme, Flirten zwischen zwei Menschen, Verliebtheit, Beziehungswunsch, Nacktheit, Lust sind ganz normale Dinge, die eigentlich Jeden beschäftigen. Daher ist erst einmal nichts dagegen einzuwenden, wenn sich ein Betroffener verliebt. Es ist ja schön, wenn man das Gefühl der Verliebtheit erleben kann. Aber: Die Sexualbegleitung ist eine zugewandte Beziehung im gebuchten Zeitrahmen, Kontakte darüber hinaus sind nicht gewollt. Wenn sich ein Betroffener also verliebt, muss er damit leben, dass seine Liebe unerwidert bleibt. Wir sind aber der Auffassung, dass es zu den persönlichen Erfahrungen auch gehören darf, dass man Liebeskummer erleben kann.