Sexualbegleitung ist nicht vergleichbar mit konkreten Leistungen der Prostitution, wo man bestimmte Praktiken zu verbindlichen Preisen buchen kann. Wir verbringen gemeinsame Zeit, die wir individuell und sinnlich miteinander verleben. Die Bezahlung erfolgt also für gemeinsam verbrachte Zeit, die wir in Abhängigkeit von Wünschen, Möglichkeiten und gegenseitiger Sympathie gestalten werden.

Neben der Begleitungszeit ist grundsätzlich ein kostenloses Vor- und Nachgespräch verbunden. Bei weiteren Anfahrten (ab 50 km) berechnen wir zudem Fahrkosten.

Nun könnten wir hier ein Preisschild veröffentlichen – aber: Genauso, wie die Sexualbegleitung ein sehr individuelles Thema ist, sollte auch der Preis individuell sein. In Abhängigkeit des Aufwands z.B. für Örtlichkeiten, benötigte weitere Hilfen, Anfahrtswege oder finanziellen Mittel und Möglichkeiten können wir dies in dem Vorgespräch klären.

Allerdings muss man ehrlich sein: Die Sexualbegleitung ist kein Discount-Angebot. Die emotionale und individuelle Einlassung auf Zeit kostet grundsätzlich den Betrag von 100 Euro die Stunde.

Für Fahrtkosten berechnen wir bei Strecken ab 50 km einen Preis von 30 Cent je gefahrenen Kilometer.

Mögliche Kostenübernahmen

Grundsätzlich werden die Kosten für eine Sexualbegleitung durch die Krankenkasse oder sonstige Kostenträger nicht übernommen und sind auch kein Bestandteil der Grund- oder Behandlungspflege. Sexualität wird argumentativ als Privatvergnügen bezeichnet – daran ändern auch eine Behinderung, Erkrankung oder Alter aus Sicht der Entscheidungsträger – für unser Empfinden ärgerlicherweise – nichts.

Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, sich finanzielle Unterstützung über Umwege zukommen zu lassen.

So ist es unter Umständen möglich, einen Antrag auf Kostenübernahme bei Erfahrungen sexualisierter Gewalt im Kindes- oder Jugendalter zu stellen, sofern die Missbrauchserfahrung

  • Vor 2013 und
  • Vor dem 18. Lebensjahr und
  • auf deutschem Boden

stattgefunden hat. So können die Kosten für Tantramassagen und Sexualberatungen in einigen Fällen übernommen werden. Informationen zur Antragstellung finden sich zum „Fonds Sexueller Missbrauch“ in Kooperation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

In einigen Kommunen Deutschlands werden Zuschüsse zur Sexualbegleitung gewährt, so Angaben von pro familia in ihrer Expertise zur sexuellen Assistenz für Frauen und Männer mit Behinderungen.

Sprechen Sie uns gerne an, wir zeigen Ihnen potentielle Wege auf, finanzielle Unterstützung zu erhalten.