Daher können uns auch Pflegeheime, Wohnheime etc. Einrichtungen wie Heimleitung, Sozialer Dienst, Pflegeleitung, gesetzliche Betreuer oder alle anderen, mit der Umsorgung eines betroffenen Menschen beschäftigten Personen ansprechen. An Sexualbegleitung gibt es nichts, was anrüchig oder peinlich ist. Sexualität in seinen verschiedenen Formen ist absolut normal und alltäglich und sollte es auch für Menschen mit Beeinträchtigungen sein. Der normale und natürliche Umgang mit dem Alltäglichen hilft auch, das Bewusstsein im täglichen Einrichtungsbetrieb auf die Bedürfnisse der Bewohner in Bezug auf deren Umsetzungsfähigkeit von Sexualität zu lenken. Auch in vermeintlichen Problemfällen, die Einrichtungen an die Grenzen der Belastung bringen können, finden wir sicherlich gemeinsam Lösungsansätze, die nicht nur den Einrichtungsbetrieb zufrieden stellen werden. Denn letztlich ist das Thema Übergriffigkeit meist auch nur der Ausdruck von nicht auslebbaren Bedürfnissen der betroffenen Menschen. Hier bietet die Sexualbegleitung oftmals gute Ansätze, dass alle Seiten wieder ein unbelastetes Miteinander leben können. Sofern kein Vorfall von Gefahr in Verzug vorliegt, ist es jedoch unabdingbar, dass der Betroffene selbst interessiert ist, eine Sexualbegleitung zu erfahren.
Kategorie:
Infos