Sexualbegleitung Rhein-Ruhr

Muss ich behindert sein, um Ihre Begleitung in Anspruch nehmen zu können?

Kategorie: Allgemein

Nein, eine Behinderung ist keine Voraussetzung für einen Besuch einer Sexualbegleitung. Auch Senioren mit Wunsch nach Körperlichkeit können ebenso anfragen wie Menschen mit extremer Schüchternheit, Menschen, die noch nie Sexualität erlebt haben oder Menschen, die sich nach Missbrauchserfahrungen wieder in einem geschützten und verständnisvollen Rahmen mit Nähe und Körperlichkeit auseinandersetzen wollen.

Interessen von Menschen ohne Merkmale wie Alter, Behinderung, Krankheit, Schüchternheit, Missbrauch etc., die ausschließlich sexueller Natur sind, wollen wir uns nicht annehmen. Hierzu sind bitte klassische Prostitutionsdienstleistungen Dritter anzufragen.